Leben und Werk von Nikolaus Reinartz,
Pfarrer und Heimatforscher - Ein Projekt von Nikola-reinartz.de und Nikolaus-reinartz.de



Annalen des Historischen Vereins 139 für den Niederrhein 1941.
Die „Krummel“ von Nechtersheim, ein Eifeler Rittergeschlecht.
Von Nikola Reinartz.





Arnold von Nechtersheim.

1403 wird der junge Arnold von Leutherath, genannt von Nechtersheim, mit einer Jahrrente von 10 Gulden von Friedrich, Abt zu Prüm, unter die Mannen des Stiftes aufgenommen. 28) 1406 empfängt er 15 rheinische Gulden als Manngeld von Kurköln, das 1420 auf 20 Gulden erhöht wird, nachdem er „guede truwe gesichert, geloift ind mit upgereckenden vyngern zu den heiligen geswoiren“. 29) 1408 verpflichtet ihn Jülich für alljährlich 10 alte Schilde und freit ihm das Mannerichs-Gut in Nettersheim. 30) 1425 drückt er als Mann und Burgmann von Reifferscheid sein Siegel auf eine Urkunde Johanns von Reifferscheid. 31) Gleichzeitig liest man im Schleidener Lehnbuche: 32) Arnold von Nechtersheim „ys man ind hait zo leen 10 gld ind hat me zo lein eyn gebuwe tuschen A (Ahe) ind Zynsem (Zingsheim), geheißen up der Heiden“. 1429 weist ihm Johann von Loen, Herr zu Heinsberg, 20 Malter Roggen aus den Renten zu Euskirchen als Mannlehn an. 33) Endlich bezieht der mehr als Siebzigjährige noch 1452/53 eine Rente von Kurtrier aus dem Zoll zu Engers. 34) Dieses sicher nicht vollständige Bild weitgespannter kriegerischer Dienstleistungen des Nechtersheimers findet anderweitig seine Ergänzung in der Fehde, die er auf eigene Faust mit der Stadt Aachen 1411 führte. In einem Friedebrief vom 20. März gewährt er der Stadt eine mit Monatsfrist aufkündbare Waffenruhe und für seine Helfer eine Sühne. 35) Im gleichen Jahre war Arnold v. Eychtersheim (!) – als Blankenheimer Burgmann ? – Zeuge bei dem Verlobungsvertrage Wilhelms von Loen und Elisabeths von Blankenheim. 36)

Es ist kein Wunder, wenn Arnold in seinem langen Leben zu ausgedehntem Besitz und Reichtum gelangte. Für die Fortentwickelung des Geschlechtes ist dabei besonders beachtenswert, daß Leutherath abgestoßen, Nettersheim als Rittersitz mehr und mehr konsolidiert wird. Bereits 1425 hatte Wilhelm von Loen, Graf zu Blankenheim, den halben Zehnten mit allem Zubehör, den er in Nettersheim besaß, an Arnold unter Vorbehalt des Einlösrechtes während sechs Jahren für „300 guder swairer rynscher gulden, goit von golde ind swair van gewychte“ verkauft. 37) Endgültig wurde dieser Handel 1433 in Form eines Tauschvertrages, durch welchen Arnold von Nechtersheim und Alveradis von Weyer, seine Ehefrau, ihre beiden Höfe in Leutherath und Waldorf abtraten, „vorbeheltlich andern erve, lehn und guede, die wir zu Lutrait hain“. 38) Diesen Rest, eine für vier Malter Hafer jährlich vererbpachtete Hofstätte daselbst – jedenfalls das vorhin genannte Bruinsgut – verwandte Arnold am St.-Michaels-Tag 1450 zu einer frommen Stiftung. 39) Dagegen wurde 1447 der Nettersheimer Besitz wesentlich ergänzt und abgerundet durch den Erwerb aller Grundrechte, Zehnten, Pächte, Zinsen, Kurmuthen, die das Stift Vilich von seiner Äbtissin Jutta von Reifferscheid her zu Nettersheim, Zingsheim und Pesch besaß. 40) Kleinere Erwerbungen lassen uns die Lage des Stammsitzes des Geschlechtes, der spätern Wasserburg, 41) damals nur Arnolds Haus genannt, erkennen. So kauft Arnold 1414 zwei Wiesen „in den Wierbenden an dem Hundpat“ hinter Arnolds Haus gelegen. 42) 1437 tauschen Arnold und Alveradis ihre Kornmühle mit Frambach von der Heyden und Hilgen, dessen Gattin, gegen einen Pesch „beneden der Bruggen entjyn Arnolds Haus und Hof“. 43) In der Nähe von Nettersheim, in dem oben genannten Dorfe Pesch, war Arnold von Lutrait, genannt von Junkrait, bereits sehr früh, 1401, von Graf Arnold von Blankenheim ein Hof in Erbpacht gegeben worden, 44) wahrscheinlich der Frohnhof, da ihm 1453 Gerhard von Loen, Graf von Blankenheim und Frau Margareta von Moers 1 ½ Viertel des Zehnten und der Hofrechte daselbst, allerdings unter Vorbehalt der Einlösbarkeit, verkaufen. 45) Weitere Gütererwerbungen erfolgen 1441 in Harzheim (Harlssheim), wo Arnold mit Heytgen von Weier den ganzen Besitz der Brüder Johan und Frambach von Birgel ankaufte, 46) und 1450 durch Ankauf des Hofes in Rißdorf (Rychesdorf) von Johann von Gymnich. 47) Es war die Richtung von den rauhen Eifelbergen hinab zu den fruchtbaren Niederungen, die Arnold für den Aufstieg seines Hauses zielbewußt ins Auge gefaßt hatte. Ein Weingütchen an der Ahr durfte dabei nicht fehlen; so läßt sich denn Arnold 1416 sein Haus und Hof in Bodendorf, auf dem er einen „Hoeffener“ hielt, mit allem Zubehör, naß und trocken, vom Grafen von Saffenberg und Frau Elisabeth von Tomburg von der Höfeners Kurmut und der jährlichen Abgabe von zwei Sester Hafer freien. 48) Um die nämliche Zeit faßte er aber auch Fuß in Obergartzem (Airgertzen) bei Euskirchen. 1417 erwirbt er daselbst vor Rykalt, Herrn zu Merode und Frentz, als Lehnsherrn, von Syvart von Monschau (Moneauwe), genannt Teschart, und dessen Schwestern Zilga und Meyna, erstere vermählt mit Wilhelm von Bell, den Teschartshof. 49) 1424 kauft er ebenda von Reinhard, Bastard von Jülich, und Frau Alverait von Disternich eine Mühle. 50)

Auch in dem nahe gelegenen Enzen wird 1439 Arnold von Nechtersheim von Jülich mit Besitz belehnt. 51) Wie folgenreich seine Beziehungen zu den regierenden Herren geworden waren, sehen wir daraus, daß 1446 Herzog Gerhard eine Schuld bei Arnold abträgt, für die er ihm drei Viertel des Schlosses und Amtes Heimbach als Unterpfand gestellt hatte. 52) Miterbe am Lande Jülich war damals zu einem Viertel Gerhard von Loen, Graf zu Blankenheim; auch er war bei Arnold verschuldet. Bereits 1429 war diesem eine jährliche Rente von 20 Malter Roggen aus den Gefällen von Euskirchen angewiesen worden; 53) 1443 hat der Graf ihm jährlich 125 oberländische Gulden bei den Lombarden in Aachen verschrieben; 54) 1448 verpfändet er ihm für ein Darlehen von 1000 Gulden seinen Viertelanteil an Stadt und Amt Euskirchen und macht ihn daselbst zum Amtmann. 55)

In der oben erwähnten Urkunde von 1446 heißt es: Arnold von Leutherath, genannt von Nechtersheim zu Burgvey. Es ist die urkundliche Bestätigung dessen, was wir aus allem schließen dürfen. Die Ausdehnung des Besitzes, zumal die Amtsgeschäfte in Euskirchen machten die Verlegung des Wohnsitzes an einen hierfür zentral gelegenen Ort notwendig. 1419 war Arnold von Wilhelm von Loen und Frau Elisabeth, geb. Gräfin zu Blankenheim, mit Haus und Hof zu Burgvey, Zehnten und Gericht daselbst belehnt worden. 56) Den planmäßigen Ausbau des Rittersitzes betrieb Arnold auch hier in den folgenden Jahren durch Kauf und Tausch. So tauschen Arnold und seine Frau Alvart von Weier 57) – diese hier zuerst erwähnt 57a) – am 25. 4. 1424 mit Abt Christian von Steinfeld Güter zu Nettersheim, Burgvey und Pesch, wodurch das Ehepaar die Burgveyer Mühle, deren eine Hälfte das Kloster bisher besaß, ganz in seinen Besitz brachte; 58) 1444 verkaufen die Gebrüder Gyse, Johan und Wilhelm Kessel von Nürburg Arnold ihren Anteil am Zehnten, namentlich den Mönchszehnten; 59) endlich verkaufen 1450 Herman Mentvich und seine Söhne Johan und Herman Junker Arnold von Nechtersheim einen Morgen freien Landes auf dem Weier zu Burgvey. 60) Dieser sonst unbekannte Mentvich (Nentvich ?) findet sich noch in einem aus der ersten Hälfte des Jahrhunderts stammenden Blankenheimer Zinsregister von Mechernich und Burgvey mit einer Abgabe von ein halb sumber Hafer „van der hoifstat, da syn berchfrede up steit.“ 61) Hier in Burgvey über dem lieblichen Wiesentälchen gegenüber den romantischen Bergzinnen der Katzensteine, wo heute die weitschattende, vielhundertjährige Eiche, eine der mächtigsten im ganzen Rheinland, und der zerbröckelnde Bergfried von alten Zeiten künden, hat der alte Eifeler Ritter und nunmehrige Amtmann von Euskirchen im Mittelpunkt seines kleinen Reiches, das er sich in nicht weniger als neun umliegenden Ortschaften begründet hatte, die letzten Lebensjahre verbracht; hier ist er auch wohl am 2. September 1453 gestorben. 62) Eine seiner letzten öffentlichen Handlungen war gewesen, daß er 1450 seinen Namen unter die Vereinbarung der Kölner und Jülichschen Stände setzte, im Falle des kinderlosen Ablebens des Herzogs Gerhard dessen Länder mit dem Erzstift zu vereinigen. 63) 1428 hatte Arnold nach dem Tode seines Bruders Richard eine Jahrrente, bestehend in 2 Malter Gerste, 4 Sümmer Weizen und 4 ½ Schilling Geld, dem Stift Münstereifel geschenkt, um für die Gerste in der Fastenzeit Heringe für die Armen zu beschaffen; der Rest war zu einem Jahrgedächtnis für den verstorbenen Bruder bestimmt. 64) Ein gleiches hatte er zu Steinfeld gestiftet. 65)

So tat auch für Arnold die überlebende Gattin. Am 2. Februar 1457 überwies sie dem Klarenkloster in Köln, als dessen Äbtissin in den Jahren 1451–65 eine Katharina von Nechtersheim bezeugt ist, 65a) eine Rente von 10 Gulden für Seelenmessen. 66) Ob Katharina eine Schwester oder Tochter Arnolds gewesen, steht dahin. Sicher war ein Sohn von ihm Arnold, Propst zu Münstereifel, und Herman, von 1430 bis zu seinem Tode am 23. Februar 1481 Profeß bei den Augustinereremiten in Köln, vermutlich ebenfalls sein Sohn. 67) Aus der Zugehörigkeit dieses Hermanus a Netterschem zum Kloster erklärt nämlich das Totenbuch die Zuwendung zweier bedeutender Messestiftungen der neben Propst Arnold noch genannten beiden Söhne Arnolds und Alverats, Peter und Johann von Nechtersheim. Es scheint auch bei den Augustiner-Eremiten schon eine Familiengruft bestanden zu haben. Von Propst Arnold von Nechtersheim erfahren wir nur, daß am 9. Dezember 1455 und am 21. Dezember 1458 Johann von Nechtersheim der edlen Elisabeth von Saffenburg, Frau zu Tomberg und Landskron, 50 oberl. Gulden quittiert, betreffend den Zehnten zu Wormersdorf von wegen Arnolds, Propst zu Münstermaifeld, „myns lieven broeders“. 68) Gemäß einer Eintragung im Bruderschaftsbuch U. L. Frau ist er 1467 am 19. evenmaynt (September) gestorben. 69) Möglicherweise ist auch Lyse von Nechtersheim, die 1470 als Witwe von Adenau genannt wird, eine Tochter Arnolds gewesen. 70) Die Haupterben des reichen Besitzes, den Arnold von Nechtersheim erworben hatte, wurden seine beiden Söhne Peter und Johann. „Peter Arndts son“ folgt – wohl als der ältere – dem Vater 1456 in der Belehnung mit dem Hause zu Nettersheim und etlichen Burggütern zu Münstereifel, 71) ist auch 1459 Heinsbergischer Amtmann zu Euskirchen. 72) Er quittiert 1459 und 1460 über den Empfang der 20 Malter Roggen und 100 Goldgulden aus den Gefällen zu Löwenberg. 73) Als die Heinsberger Linie in Blankenheim mit dem Tode des bei Wichterich erschlagenen Grafen Wilhelm ausgestorben war, unterzeichnete Peter von Nechtersheim mit (seinem Schwager?) Peter von Adenau und andern Blankenheimer Burgmännern den Manderscheidschen Lehnvertrag mit dem Herzog von Jülich 1468, wodurch Blankenheim an Manderscheid kam. 74) Eine andere Unterschrift Peters aus dem genannten Jahre bezieht sich auf ein goldenes Halsband, welches er als Unterpfand von Johan Quad von Tomburg und dessen Gattin Entgen von Schönecken besaß. 75) Das wichtigste Ereignis aus seinem Leben, das wir kennen, war der Erwerb von Firmenich bei Euskirchen. Am 2. Januar 1465 verkaufen Johann von Büdesheim und Frau Hilgard von Weyer ihrem Schwager und Neffen Peter von Nechtersheim ihren freien Hof und das Gut zu Firmenich, ihre Güter zu Weingarten bei Kommern und den halben freien Hof zu Zingsheim für 250 oberl. Gulden. 76) Unter den Zeugen befinden sich Johann von Hontingen und seine Gattin Katharina von Wier. In den Lehnsakten der Grafschaft Kerpen-Lommersum heißt es: Peter v. Echtersheim (!) hat ein Dorf zu Lehn mit seiner Herrlichkeit und Freiheit. 76a) Die Ehe Peters mit Adelheid von Stommeln 76b) scheint kinderlos geblieben zu sein; sein ganzes Erbe fiel an seinen Bruder Johann. Der Tod Junker Peters von Nechtersheim am dritten Tag vor St. Johann Baptist 1470 ist auch im Bruderschaftsbuch U. L. Frau in Münstereifel vermerkt; er hat der Bruderschaft 40 Mark kölnisch vermacht. Seine Stiftung bei den Augustinern wurde bereits genannt. – Bei Peter von Nechtersheim findet sich zuerst der hochsteigende wiehernde Pferdekopf als Helmzier statt der Schlange. 77) Man möchte bei ihm auf eine friedlichere Betätigung schließen. Nicht er empfängt 1465 vom Herzog von Jülich das Manngeld der 10 alten Schilde, sondern sein Bruder Johann. 78) Auch steht er nicht im Verzeichnis der jülichschen Ritterschaft im Lande von Münster wie Bruder und Vater. 79)

Das Leben dieses andern Sohnes Arnolds, Johann von Nechtersheim, ist wohl bewegter verlaufen. Wir dürfen ihn nicht mit dem gleichnamigen, bereits am 5. Oktober 1455 verstorbenen Sohne Pawins verwechseln. 80) Er ist der Geldgeber großer und kleiner Herren geworden. 1460 quittiert er dem Grafen von Virneburg eine Zahlung 81) und 1473 wiederum 120 Florin, die von einer Forderung des Grafen an den Erzbischof von Mainz herrührten. 82) Ebenso 1461 dem Ritter Heinrich vom Drachenfels eine Abschlagszahlung von 150 oberl. Gulden. 83) 1464 leiht er mit andern Wilhelm von Loen, Grafen von Blankenheim und Herrn zu Jülich, 1600 Gulden, wird dafür Amtmann von Bergheim, quittiert dem Grafen im nämlichen Jahre noch über 500 Gulden, bleibt Amtmann bis 1467, wo Teil Geselle, der junge, von Euskirchen sich mit andern verpflichtet, ihm 800 Gulden Restschuld von 1500 zu zahlen. 84) 1465 stellt ihm Ropert, erwählter Erzbischof von Köln, Bürgen für eine Schuld 85) und belehnt ihn mit Weyer. 86) 1473 erhält das Stift St. Aposteln von Johann von Nechtersheim ein Darlehn von 200 Gulden; 87) 1480 quittiert er Goedert von Aldenroede eine bezahlte Schuld von 100 oberl. Gulden. 88) Sein größter Schuldner scheint der Herzog von Jülich gewesen zu sein. 1470 bekennt Johann, 400 Gulden auf den Rest von 2350 Gulden vom Herzog empfangen zu haben; 89) er erhält nach dem Tode seines Bruders Peter 1471 die Belehnung mit dem Haus zu Nettersheim und Zubehör, sowie mit 20 Malter Roggen zu Euskirchen, welche ablösbar sein sollen. 90) 1478 stellt Herzog Wilhelm seinem Rate und Amtmann zu Münstereifel, Heinrich v. Hompesch, der sich mit andern für den Herzog bei Johann von Nechtersheim für 1600 Gulden verbürgt hatte, einen Schadlosbrief aus 91) und weist seinem Gläubiger 50 Malter Hafer jährlich sowie abschlägig 400 Gulden auf die Gefälle des Amtes Euskirchen an. 92)

Woher kam dieser Reichtum des nachgeborenen Eifeler Junkers, der ihn zu einer Art rheinischen Bankier seiner Zeit machte? Von dem väterlichen Erbe, das allerdings nach dem Tode seines Bruders Peter ganz an ihn überging, finden wir 1467 nur Burgvey in seinem Besitz, da er mit den Gebrüdern Mentwich am 8. Mai daselbst Ländereien austauscht. 93) Dazu kam der Erwerb von Weyer; 1458 nennt Johann sich bereits Erbe seines verstorbenen Oheims Heitgin von Weyer. 94) Die Hauptquelle seines Vermögens ist jedoch in den Reichtümern seiner Gattin Paetze Kremersse, einer Kölner Bürgerin, zu sehen. Über die 1464 geschlossene, unglückliche, auch kinderlose Ehe Johanns hat bereits O. Redlich berichtet. 95) Nach dem Tode Johanns hat seine Witwe einen langwierigen Prozeß gegen den Erben Dietrich Krummel von Nechtersheim geführt. Dabei erklärte Beatrix, Johann habe etwa 17 000 Gulden von dem Ihrigen verbraucht, ungefähr 600 Gulden Jahrrente sechzehn Jahre lang gegen ihren Willen hinter sich gehabt und dann aus ihrem Hause zu Köln noch 3000 Gulden genommen.

1480 fühlte Johann von Nechtersheim sein Ende nahe. Bereits 1479 hatte er seinem Neffen Reynart v. Vischenich drei „besiegelt heuftbrieve“ übergeben. 96) Samstag nach St. Jöris im folgenden Frühjahr vermacht er Dietrich Krummel von Nechtersheim, seinem „neven, der min nest erbgenahm ist“ das Haus zu Nettersheim mit Zubehör, das Burghaus zu Münstereifel mit dem Manngeld der zehn alten Schilde wie auch den Hof zu Obergartzem. 97) In den Besitz von Weyer sollte er sich mit einem weitern Neffen Johanns, Reinhart von Weyer teilen; 98) dieser erhielt als Zugabe noch ein von Heitgin von Weyer stammendes Haus in der Bonngasse zu Bonn, 99) Dietrich mit Metzgin hinwiederum erhielten 1481 ein Haus in Köln. 99a) Burgvey sollte Johan von Büdesheim, sein „swager“ (!) und dessen Hausfrau Hilgart, seine „nicht“, besitzen. 100) Den Hof zu Rißdorf hatte Johann bereits 1473, nachdem Diedrich v. Manderscheid, Herr zu Daun und Schleiden, ihn aus dem Lehnsverbande entlassen, an die von Geuenich verkauft, von denen er dann an Goddart v. Deinsburg kam. 101) Auch Johann hat es, gleich Eltern und Bruder, an frommen Stiftungen nicht fehlen lassen. Wegen der dem Stift Münstermaifeld geschuldeten Rente traf er noch am 5. November 1480 ein Übereinkommen. 102) Wie das Kloster der Augustiner, nennt das Stift St. Ursula Johann von Nechtersheim unter den Wohltätern des Hauses, da er den Hof der Kirche zu Kendenich wieder aufgebaut habe. 103) Das Kloster Rolandswerth erhielt von ihm 100 Gulden, ebensoviel anscheinend von Beatrix für eine Gedächtnisstiftung. 104) Beatrix ist zweifelsohne auch die nicht näher bezeichnete Frau von Nechtersheim, die 1495 an verschiedene Klöster 400 Gulden vermacht. 105) Besonders werden Memorienstiftungen von ihr bei den Karmelitern in Köln und Frankfurt erwähnt. Sie starb vor dem 17. Februar 1497; aus ihrem Nachlaß sollen 500 Gulden für einen Kirchenbau in Neuß verwandt werden. 106)





Anmerkungen

28)

StA. Koblenz, Abt. 54 L 617.

29)

StA. Düsseldorf, Kurkölnisches Lehen, Manngelder, Nr. 3.

30)

Ebd., Jül. Lehen, Nr. 170.

31)

A. Fahne, Geschichte der Grafen, jetzigen Fürsten zu Salm-Reifferscheid, I, 1, Köln 1866, S. 106; Siegel: sechs Seerosenblätter ohne Helmzier.

32)

Stadtarchiv Köln, Auswärtiges, Nr. 300.

33)

StA. Düsseldorf, Heinsberg-Diest, Urk. 363.

34)

StA. Koblenz, Abt. 1 A Lehnhof, Nechtersheim.

35)

Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins 9, 1887 S. 82 f.

36)

Schannat-Bärsch II, 2, S. 13; I, S. 277.

37)

Herzog von Croysches Archiv in Dülmen (Manderscheid-Blankenheim, Urkunden 6, 41).

38)

StA. Koblenz, Abt. 54 N 129.

39)

Ebd., Abt. 54 L 620, 1 und 2.

40)

Redlich II, 1, S. 558a.

41)

Wackenroder, S. 274.

42)

StA. Düsseldorf, Jül. Lehen, Nr. 170

43)

Über dieses zweite, in Nettersheim ansässige ritterliche Geschlecht von der Heyden, das nach Schannat-Bärsch II, 1, S. 173, auch den Beinamen Nechtersheim führte, handelt StA. Düsseldorf, Jül. Lehen Nr. 169, ohne jedoch Herkunft und Sitz genügend aufzuklären. Vermutlich gibt aber Urk. Nr. 1 des genannten Bestandes einen Fingerzeig. Heytgen von Blankenheim, genannt von Wyer, verpfändet 1415 Hof und Gut zu Nettersheim an Jorgen Munkart von Münstereifel. Dieses Burggut war Lehen von Jülich, dessen Mann Heytgen auch bei Veräußerung des Gutes bleibt. Erinnern wir uns hier an den eingangs genannten rätselhaften Namen „Görresburg“, welcher bereits in einer Steinfelder Akte vom Jahr 1649 (jetzt StA. Düsseldorf), bis 1939 StA. Koblenz 231, 57, Nr. 38, Bl. 73) vorkommt, als Abgrenzung einer Steinfelder Besitzung: „die Heidt, zwischen Breitersloch und Jörresburg bis zu der Urft“. In diesem Zusammenhang paßt ein Flurname von 1544 „Weiler Burg“ = Burg auf einer römischen Siedlung (StA. Düsseldorf, Jül. Lehen Nr. 170). Der Schluß liegt nahe: das von Jorgen besessene Gut der Görresburg hat einer Familie „von der Heidt“ den Namen gegeben. Eine Bestätigung findet diese Annahme in einer Notiz im Pfarrarchiv N., wonach die v. d. Heyden mit ihrer Schäferei sich auf der Görresburg, die Krummel sich auf dem Schornbusch halten sollten. Man vergleiche auch die Steinfelder Urk. Nr. 33 im StA. Düsseldorf, der zufolge im Jahr 1330 ein Goddart von der Heyd einen Angriff auf die Abtei macht. Die erste sichere Nachricht über die von der Heyden zu Nettersheim haben wir a. a. O., S. 38, vom Jahr 1434, wo Johann von Blankenheim, genannt Houvernail, Frambach von der Heyden ein Haus zu Nettersheim verkauft. Unter den Nachkommen werden zwei, Goddart und Johann, Vater und Sohn, als Vögte von Münstereifel genannt, auch erwähnt Schannat-Bärsch I, S. 579. Weitere Belehnungsurkunden eines Johann von der Heyden zu Nettersheim liegen vor aus den Jahren 1541 – Johann siegelt mit drei springenden Löwen wie bei Fahne I, S. 144 – und 1550. In der Burgundischen Fehde wird Johann von der Heyden gefangengenommen und sein Haus niedergebrannt, jedoch später wieder aufgebaut. Von Philipp Jakob, dem Sohne des letztgenannten Johann, geht die Belehnung dann 1577 auf den mit seiner Schwester Margareta von der Heyden vermählten Johann von Metternich über. Von dem Obristen v. Metternich hatte schon Abt Lückerath von Steinfeld das Gut für 1700 Rtl. erworben; StA. Düsseldorf, Steinfeld, Akten N 2, 12. – 1726 empfing jedoch Hilger Barion, der das baulos gewordene Lehen den Erben Metternich für 1600 Rtl. abgekauft hatte, auch die Belehnung. Dieser verkaufte es nach zwanzig Jahren wieder an den manderscheid-blankenheimischen Amtmann Franz Arnold von Uphoff. Das Metternicht-Gut umfaßte 55 Morgen Acker - nebst 14 Morgen Wildland, der zugehörige Wirtshof 94 bzw. 25 Morgen. Von Bedeutung ist, daß Zehntrecht, Jagd und Fischerei nicht mit dem Gut verknüpft waren, sondern nach einer Erklärung der Schöffen von 1596 von alters her den Krummeln zustanden.

44)

Schannat-Bärsch I, S. 273.

45)

StA. Koblenz, Abt. 54 N 134; bei Schannat-Bärsch I, S. 291, ist falsch gelesen

46)

A. Tille - J. Krudewig, Übersicht über den Inhalt der kleineren Archive der Rheinprovinz I (Publ. d. Ges. f. Rhein. Geschichtsk. 19), Bonn 1899, S. 162.

47)

Archiv des Frhrn. v. Harff, Gemünd, Urk. Nr. 174. – E. v. Oidtman, Das Geschlecht Gymnich (Zeitschr. d. Aachener Gesch.-Ver. 30, 1908), S. 200, 202, verwechselt Rißdorf bei Satzvey (Kr. Euskirchen) mit Ripsdorf bei Blankenheim (Kr. Schleiden).

48)

Archiv des Hauses Bell (im Besitz von Herrn F. X. Michels in Niedermendig), Urk. Nr. 7.

49)

Ebd., Urk. Nr. 40; an Stelle Meynas siegelt ihr Onkel Johann von Henghbach.

50)

StA. Koblenz, Abt. 54 L 618.

51)

StA. Düsseldorf, Registrum feudorum I, S. 257.

52)

A. Müller, Heimbach, S. 36; E. v. Oidtman, Bollheim bei Zülpich und seine Besitzer (Zeitschr. d. Aachener Geschichtsver. 6, 1884), S. 141, A. 3.

53)

StA. Düsseldorf, Heinsberg-Diest, Urk. Nr. 363.

54)

Fahne, Salm-Reifferscheid II, Nr. 332; das Regest in den Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein (im folgenden: Annalen) 64, 1897, S. 273, beruht auf falscher Lesung.

55)

StA. Düsseldorf, Heinsberg-Diest, Urk. Nr. 464; die entsprechende Notiz bei Fahne II, S. 72, entspricht nicht den Besitzverhältnissen.

56)

J. Strange, Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter IX, Köln 1869, S. 29.

57)

Zur Genealogie ihrer Familie, des von Weyer (bei Mechernich, Kr. Schleiden) sich nennenden adligen Geschlechts, das mit den Nechtersheimern eng verknüpft ist, bemerke ich das Folgende: Alveradis von Weyer führt einen gespaltenen Wappenschild (StA. Koblenz, Abt. 54 N 129), der links die sechs Seerosenblätter, rechts drei Rosen, das alte Arenbergsche Wappen, zeigt, mit denen auch 1409 (Schannat-Bärsch II, 2, S. 380) Pawin von Weyer siegelt, der 1372 von Kurköln mit Weyer belehnt worden war (v. Haeften, S. 410). Nach Schannat-Bärsch II, 2, S. 6, war Alveradis Tochter und Erbin Walters von Blankenheim, der mit Heytgin von Blankenheim 1414 den sogenannten Nettersheimer Zehnten in Merzenich an das Stift Münstereifel verkauft; hierzu gibt Fya von Leutherath, genannt von Jünkerath, die in zweiter Ehe mit Ludwig von Geilenkirchen, genannt Poilger, verehelicht war, der die Hälfte des Zehnten als Wittum zustand, ihre Zustimmung (StA. Düsseldorf, Stift Münstereifel, Urk. Nr. 94, 95). Es liegt nahe, das Siegel der Alveradis durch Abstammung von der genannten Sofia zu erklären; ohne mich aber auf nicht beweiskräftige Kombinationen einzulassen, verweise ich auf die für die Erklärung der Zusammenhänge wichtige, bereits Anm. 43 angeführte Urkunde von Heytgen von Blankenheim, genannt von Wyer. Ein Heitgin von Weyer empfängt sodann nach v. Haeften, S. 410, im Jahre 1417 die Belehnung mit Weyer für sich und 1421 für die unmündigen Kinder, Sohn und Töchter, seines verstorbenen Bruders Frambach; er ist nach Fahne II, S. 201, Hofmeister Erzbischof Dietrichs von Köln und quittiert 1425 über 40 Gulden Manngelder aus dem Zoll zu Bonn, wo er 1447 als Amtmann genannt wird (StA. Kobelnz, Abt. 53 C 25, S. 98b); er unterschreibt 1450 die Köln-Jülichsche Vereinigung. Vgl. über ihn noch unten S. 17, Anm. 94.

57a)

Die Annahme einer ersten Gattin Elisabeth durch v. Oidtman beruht auf einer Verwechslung; vgl. Schannat-Bärsch II, 2, S. 129.

58)

StA. Koblenz, Abt. 54 L 619.

59)

Ebd., Abt. 54 N 132.

60)

Ebd., Abt. 54 N 133.

61)

Ebd., Abt. 29 A, Nr. 221.

62)

A. Neelsbach, Monasterii Coloniensis FF. Eremitarum S. P. Augustini historiae quinque saecularis libri VI ... (Universtitätsbibliothek Bonn, Hs. S. 350), S. 438.

63)

J. Th. Brosius-A. M. Mappius, Annales Juliae Montiumque comitatum, Köln 1731, S. 60.

64)

Tille-Krudewig I, S. 196.

65)

StA. Koblenz, Abt. 54 N 309.

65a)

F. Gerß, Nachrichten über das St.-Klaren-Kloster zu Köln (Monatsschrift für die Geschichte Westdeutschlands IV), S. 606. – Sie lebte noch 1470; Slg. v. Oidtman.

66)

StA. Düsseldorf, Bestand St. Klara, Urk. Nr. 168, 162, 176.

67)

Neelsbach, S. 439.

68)

StA. Koblenz, Abt. 53 C 25, Landskron, Nr. 1698.

69)

Pfarrarchiv Münstereifel. Bruderschaftsbuch der Liebfrauenbruderschaft von 1429, S. 4. Gegenüber dieser bestimmten Angabe ist die Nachricht bei Alfter, Genealogisches Lexikon (im Histor. Archiv der Stadt Köln), Bd. N, S. 58/59, entsprechend auch Fahne I, S. 71, Arnold von Nechtersheim habe 1476 in Münstereifel ein Haus gekauft, nicht verständlich. – In die genannte Bruderschaft sind außer Peter von Nechtersheim – vgl. unten S. 15 – noch eingetragen Johan van Junckrait Beele (nachmals Johan von Neichtersheim Beele), Arnoult van Neichtersheim Alverait, Juncker Rychart van Neichtersheim, Jacob van Nechterschem ind syn dochter Zylgh van Nechtershem. Ob der 1537 vermerkte Kanoniker Goedart Nechtersheim hierhergehört, ist zweifelhaft.

70)

Schannat-Bärsch II, 1, S. 34. Über das Geschlecht der Blankenheimer Burgmänner von Adenau auch ebd., S. 3. – Peter von Adenauwe und seine Frau Lysa schulden am 25. April 1445 Dietrich von Jünkerath, genannt von Kyle, 250 Florin, wofür Wilhelm von Dalbenden bürgt (StA. Koblenz, Abt. 54 A 9). Das Siegel Peters von Adenau, sechs Kugeln in der nämlichen Anordnung wie die sechs Seerosenblätter der Nechtersheimer, ist abgebildet bei Fahne, Salm-Reifferscheid I, 2, S. 65. Peter von Adenau (junior) ist in dem mehrgenannten Münstereifeler Bruderschaftsbuch 1474 als Cantzeler mit Diderich Lunynk eingetragen.

71)

StA. Düsseldorf, Jül. Lehen, Nr. 170.

72)

Ebd., Manderscheid-Blankenheim, Urk. Nr. 22.

73)

Fahne II, S. 27.

74)

Schannat-Bärsch I, S. 306.

75)

Alftersche Sammlung, Darmstadt, Bd. 35, 973, nach G. Straßer.

76)

Köln, Stadtarchiv, Urk. 12917, nach Straßer; vgl. Alfter, Genealogisches Lexikon, Bd. N/O, S. 58.

76a)

Gräflich Schaesbergsches Archiv, Krickenbeck K IX, F 1, 1891, Nr. 23.

76b)

Neelsbach, a. a. O.

77)

Fahne, Salm-Reifferscheid I, 2, S. 65.

78)

Ebd. II, S. 27.

79)

Ebd. S. X.

80)

Siehe unten S. 30.

81)

Fahne II, S. 27.

82)

StA. Düsseldorf. Jül-Berg I, Nr. 1332.

83)

Annalen 57, 1894, S. 100, Nr. 525.

84)

StA. Düsseldorf. Heinsberg-Diest, Urk. Nr. 683, 686, 714.

85)

Fahne II, S. 27.

86)

v. Haeften, S. 410; vgl. unten Anm. 94.

87)

Annalen 71, 1901, S. 152, Nr. 108.

88)

Tille-Krudewig I, S. 217.

89)

Fahne II, S. 27.

90)

StA. Düsseldorf, Jül. Lehen, Nr. 170; vgl. oben Anm. 53.

91)

Tille Krudewig II, S. 269.

92)

Fahne II, S. 27.

93)

StA. Koblenz, Abt. 54 N 135.

94)

Alfter, Geneal. Lexikon, Bd. N, S. 58. – Falls die Angabe von Straßer, S. 85, ohne Quellenvermerk, die (I.) Gattin Johanns von Nechtersheim sei eine Jenne von Weyer gewesen, richtig ist und nicht etwa eine Verwechslung mit der Gattin des Johann Krummel von Nechtersheim vorliegt, würde Jenne die Nichte oder Großnichte Heitgins von Weyer gewesen sein; vgl. Anm. 57. Sonst würde der Anfall wohl auf Alveradis selber, die Schwester oder Nichte Heitgins, zurückgehen. Strange V, S. 135, Anm., der die sicher irrige Stammfolge von Fahne I, S. 456, verwirft, gibt leider ohne Belege und Einbeziehung der Anschlüsse an Nechtersheim folgende Abstammung der Herren von Weyer: „Heytgen und Johann Frambach von Wyer waren Gebrüder. Des letzeren ältester Sohn, Johann, genannt Frambach, hinterließ zwei Söhne, Frambach und Reinhard von Wyer. Reinhard war mit Elisabeth von Lessenich verheiratet – vgl. Annalen 57, 1894, S. 182, Nr. 772 vom Jahr 1491; es siegelt der Bruder Reinhards, Frambach –; ihre Tochter Katharina wurde Klosterjungfrau in Schweinheim.“ Bei der Lückenhaftigkeit des zu Gebote stehenden Quellenmaterials und der Unbestimmtheit der Verwandtschaftsangaben – so wird Anm. 76 Peter von N. der Neffe Hildegards v. W. und Anm. 100 dieselbe die Nichte seines Bruders Johann genannt – muß ich mich auch hier damit begnügen, einige Bausteine zusammenzutragen. Am 27. März 1432 schließen Daem von Haeren, Sohn des Gerard von Haeren, und Agnes, Tochter Frambachs von Weyer und der Elisabeth von Griffenstein, mit Einwilligung Frambachs und dessen Bruder Johann den Ehekontrakt. Tille-Krudewig III, S. 57. – 1455 hat Frambach von Weyer von seiner verstorbenen Frau Cathryngyn, deren Onkel Engelbert Nyt von Birgel ist, drei unmündige Kinder, Frambach, Reinart und Merye; auch hier wird der Bruder Johann von Weyer mit seiner Frau Gertrud genannt (Strange VIII, S. 71). Zum selben Jahre führt Alfter, Genealogisches Lexikon a. a. O., noch aus dem Archiv von St. Andreas Agnes, eine Schwester von Frambach und Johann Gertrud, an. Vgl. hierzu die Urkunden Annalen 76, 1903, S. 58 f., Nr. 339, 340, 341. Johann von Weyer wird am 7. Dezember 1451 mit Weyer belehnt (StA. Düsseldorf, Kurköln. Lehen, Nr. 242). Seines Bruders Frambach, welcher den Beinamen „zu Schweinheim“ (Alfter, Genealogisches Lexikon, Bd. W, S. 219) führte, Tochter Marye (Margareta) heiratete Wilhelm Spies von Bolheim (Zeitschr. d. Aachener Geschichtsver. 24, 1902, S. 288). Dort auch, S. 285, deren Kinder Francis und Katharina mit den Nachkommen. Reynhart von Weyer, dem wir in der Nechtersheimer Geschichte wieder begegnen, erhielt von seinem Bruder 1485 die Hälfte des Hauses Schweinheim als Unterpfand (Alfter, a. a. O.). 1508 schenkt er der Abtei Schweinheim sein Haus in der Bonngasse (Annalen 57, 1894, S. 230, Nr. 904).

95)

Redlich I, S. 82, nach den jetzt unter Jül.-Berg I, Nr. 516, im StA. Düsseldorf befindlichen Akten. Nach der Behauptung von Paetze habe Johann von Nechtersheim die vor dem Kirchgang übergebenen „hiilichsvurwerde“ an sich genommen, als er sie in eine Kammer sperrte und gefangenhielt.

96)

Alfter, Genealogisches Lexikon, Bd. W, S. 340. – Orig.-Urk. Nr. 13475 im Stadtarchiv Köln P. B.

97)

StA. Düsseldorf, Reichskammergericht K 1081, Bl. 122; Jül. Lehen, Nr. 170. Johann von Nechtersheim besaß ein Burghaus zu Münstereifel, das Heinsgen-Walraven-Haus (= ? Heintsen, Vogt zu M.), das 1481 jedoch an Dam v. Vischenich und 1504 an die v. d. Heyden kam (StA. Düsseldorf, Jül. Lehen, Nr. 269c).

98)

v. Haeften, S. 410.

99)

Annalen 57, S. 161.

99a)

Schreinsbuch 136, Bl. 196 (Slg. Oidtman).

100)

Strange IX, S. 29.

101)

Frhrl. v. Harffsches Archiv in Gemünd. Urk. Nr. 181; StA Düsseldorf, Schleiden, Akten Nr. 115.

102)

Straßer, S. 70, nach Katalog Renesse, Vermutlich die Stiftung seines Vaters, siehe oben S. 13

103)

J. B. Dornbusch, Memorienbuch des Stiftes St. Ursula zu Köln (Annalen 28, 1876, S. 59).

104)

Ebd. 19, S. 200, 206, 197, beide de Echtersheim genannt.

105)

Fahne II, S. 27.

106)

Redlich, a. a. O. Sonst bedenkt sie in ihrem Testament vom 16. August 1492 weitläufige Verwandte. Orig. im Stadtarchiv Köln, Abt. Testamente N Nr. 20.





Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein, Heft 139, 1941, S. 1–75.


Zu Richard [S. 19]
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