Leben und Werk von Nikolaus Reinartz,
Pfarrer und Heimatforscher - Ein Projekt von Nikola-reinartz.de und Nikolaus-reinartz.de





Zwei Förderinnen kath. Jugenderziehung im Eifellande
Mechtild 1717–1801 und M. Elisabeth Dahmen 1720–1799
Von Pfarrer Nikola Reinartz, Kreuz-Weingarten

Im Pfarrarchive Bleibuir findet sich von der Hand des Pfarrers Mertens, daselbst von 1826–1853, eine behördliche Eingabe betreffend eine Stiftung, welche die, „viel ehr- und tugendsamen Jungfrauen“ Elisabeth und Mechtild Dahmen 1783 für die Verstorbenen der Familie bei der dortigen Pfarrkirche gemacht hatten. In dem Dokumente heißt es, die Stifterinnen hätten bis in die 1790er Jahre in Hostel gewohnt, seien dann aber aus Franzosenfurcht, wie die Vermutung besagt, durch Ueberredung des damaligen Herrn Brewer, Präses am Klerikalseminar in Köln, dorthin verzogen. Durch nachfolgende mehrere Testamente seien Fremde in den Besitz des größten Vermögens aller Eifeler Familien gekommen. „Hiesige Pfarrgenossen meinen dadurch wenigstens sieben Achtel von zwei Millionen Gulden, unerachtet der selige Kommissar Brewer vielen eine Kleinigkeit gegeben habe, verloren zu haben.“

„Zwei Millionen Gulden", deren Kaufkraft nach heutigem Geldwert noch weit höher anzusetzen wäre, eine für Eifler Familien und die damalige Zeit unerhörte, ja unmögliche Summe! Wie konnte diese Volkssage entstehen? Die Beantwortung der Frage dürfte manche neue familien-, wirtschafts- und kulturgeschichtliche Einblicke in die Verhältnisse der nördlichen Eifel im 17. Jahrhundert bringen.


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Bei dieser Untersuchung müssen wir von der Tatsache ausgehen, daß der Eifelbewohner Jahrhunderte lang mit Glück versucht hat, was die karge Oberfläche ihm versagte, den Bodenschätzen der Tiefe abzuringen; Blütezeiten des Bergbaues waren dann auch Zeiten wirtschaftlicher Prosperität: man konnte am Bleiberge, wie es noch im Volksmunde heißt, eher einen Taler verdienen, wie anderswo ihn verzehren. Ebenso wie im Schleidener Tale durch die Eisenindustrie die Pönsgen und Schöller sind auch im nördlichen Teile des Kreises durch die Bleigewinnung manche Familien nicht nur zu Wohlstand, sondern auch zu einem gewissen Reichtum gelangt, daß sie Güter und Höfe altadliger Häuser ankaufen, ihre Gerechtsame erwerben konnten, wie in neuerer Zeit die Abels und Kreuser, so in früherer Zeit die Huttanus u. a., von denen man noch heute erzählt, daß sie die Taler bei Erbteilungen nicht gezählt, sondern mit Scheffeln gemessen hätten.

Zu diesen reichbegüterten Familien am Bleiberge gehörten denn auch die Eheleute Johann Hilger Dahmen 1680–1768 und Maria Elisabeth Hensch 1688–1767, denen in dem noch heute durch schöne Fachwerkbauten und seine Kapelle v. J. 1696, Zeugen alten mit Kunstsinn verbundenen Wohlstandes, ausgezeichneten Hostel die beiden Kinder Mechtild 1717 11./4. und Maria Elisabeth 1720 8./9. geboren wurden. Der Vater kam von Bleibuir, wo der Großvater Werner, ein Ururenkel von Zilles Dahm † 1575 in Heistert, dem Stammvater des weitverzweigten Geschlechtes, das Amt eines vereideten Landmessers und Blankenheimischen Schultheißen bekleidet, die Großmutter Mechtild Stoltz aus dem alten bei Heimbach begüterten, zu Montjoie in Jülichschen Diensten beamteten Hause in erster Ehe den Schultheißen Hilger Pfleumer geheiratet hatte. Von dem dieser Ehe entsprossenen Halbbruder Joh. Hilger Dahmens, dem im Jahre 1712 zu Zingsheim im Rufe der Heiligkeit verstorbenen Pfarrer Joh. Matthias Pfleumer sind starke religiöse Antriebe ausgegangen, die jedenfalls auch im Elternhaus der Elisabeth und Mechtild wirksam geworden sind. Dieses ist heute noch erhalten; es ist das gemäß Hausinschrift im Jahre 1696 von dem Schultheißen Valentin Hensch zu Hostel und seiner Ehefrau Maria Pick, den Großeltern, erbaute Haus No 4 daselbst. Auch hier ist großmütterlicherseits ein verdienter Geistlicher zu erwähnen, der im Jahre 1685 zum Kämmerer der weitausgedehnten Zülpicher Christianität gewählte Pfarrer von Obergartzem, Heinrich Pick. Die Großmutter selber stammte vermutlich vom Mönchhof zu Lückerath, während ihr Gatte, Valentin Hensch, mehr bergbaulich eingestellt erscheint. Das von seinen Eltern Christian Hensch. Gerichtsschöffe zu Mechernich und Hostel, mit Agnes Brant erbaute und neuerdings von der Provinzial-Denkmalpflege wiederhergestellte stattliche Fachwerkgebäude No. 64 zu Hostel – gleichfalls in den Besitz von Johann Hilger Dahmen übergegangen – trägt im Dachwimpel das Bergwerkszeichen der gekreuzten Hämmer, das sich auch im Siegelabdruck der beiden Schwestern findet.

So flossen im Elternhause reiche Einkünfte aus Amt, Land- und Bergbau und, wie wir noch sehen werden, aus Handel zusammen, andererseits werden wir aber auch ein besonders gepflegtes religiöses Leben annehmen dürfen. Von neun Kindern starben den Eltern zwei sehr früh; eine Tochter, im Sterbebuche als tugendhafte Jungfrau ausgezeichnet, erreichte nur ein Alter von 36 Jahren: drei Söhne wählten den geistlichen Stand. Zwei von ihnen traten in den Jesuitenorden ein, Valentin, der Professor und Subregenz am Dreikönigen-Gymnasium in Köln wurde, und Johann Josef, der als rector dignissimus des Jesuiten-Kollegs in Münstereifel ehrenvoll genannt wird; er starb wenige Jahre nach Aufhebung des Ordens. Werner, der dritte der geistlichen Brüder, war Kanonikus des St. Vitusstiftes zu Elten am Niederrhein; seine letzten Lebenstage scheint er im Elternhause verlebt zu haben. Hier zeigt man noch einen Raum, wo das Heiligste Sakrament aufbewahrt gewesen sei. Seine Ruhestätte fand er in der Kapelle zu Hostel, wo ihm „dem freigebigen Wohltäter der Kapelle“ die beiden überlebenden Schwestern Mechtild und Elisabeth einen Grabstein setzten, der gleichzeitig für diese selbst ein Denkmal tiefen Empfindens und treuen Familiensinns wurde. Die Inschrift lautet: „Bina soror posuit fratri haec monumenta doloris – unum quippe trium cor unus trahit amor." – „Dieses Trauermal der Schmerzen setzt dem Bruder das Schwesternpaar – Denn in dreien Herzen ja nur eine Liebe war." Ein vierter Bruder, Johann Dahmen, war schon früher unvermählt gestorben; im Sterbebuche ist er eingetragen als „praenobilis mercator", als wohlvornehmer Kaufmann. Somit ging auch im Hause Dahmen der Kaufmann mit dem Bergtreiber und dem Hüttenmann Hand in Hand, ja hatte ihn vielleicht schon weit überholt. Dabei werden wir nicht allein an den Handel mit den Schätzen des Bergbaues denken; die Frachtfuhren, welche auf der Bleistraße diese zum Rheine führten, brachten von da als Rückfracht Tuche und Wein und allerhand Ware mit.

Was so Bruder und besonders der Vater in seinem langen betriebsamen Leben von 88 Jahren erworben hatte, fiel den beiden letztlebenden Kindern Mechtild und Elisabeth 1680 als reiches Erbe zu. Ob auch besondere Glücksfälle zur Vermehrung desselben beigetragen hatten, – in Hostel erzählt man sich heute noch, Joh. Hilger, habe gelegentlich einer Rodung eine im Walde vergrabene Regimentskasse gefunden – ist schwer zu sagen, unmöglich wäre es nicht. Jedenfalls aber mußte das Erbe um so beträchtlicher sein, als es das Gesamtvermögen zweier angesehenen Eifler Familien umfaßte, da Vater und Mutter beide einzige Kinder und Stockerben gewesen waren. Dabei bleibt die Hauptsache die Feststellung, daß die Kinder nicht nur die Schätze, sondern auch die freigebige Gesinnung des Vaters geerbt haben. Dieser hatte, wie wir in der Eiflia sacra II, 256 lesen, bereits 1764 den um das Schulwesen in Nideggen sehr verdienten Franziskanern daselbst „nebst andern vielfältigst erwiesenen Guttaten", zur Stiftung einer täglichen Messe die bedeutende Summe von 3 000 Reichstaler überwiesen; landläufige Stiftungen jener Zeit erreichten selten den Betrag von 100 Rtl. Es war ein Vorbote der reichen Wohltaten, die seine Kinder und Erbinnen Mechtild und Elisabeth dann zwischen 1780–92 über Klöster. Dörfer und Städte ihrer Heimat ausgießen sollten; nicht weniger wie sieben Orte rühmen die edlen Jungfrauen als ihre Wohltäterinnen: Schleiden, Gemünd, Mariawald, Mechernich, Roggendorf, Kallmuth, Münstereifel, ohne das damit die Reihe wirklich erschöpft sein dürfte. Leicht erklärlich, daß da der Volksmund ihren Reichtum ins Sagenhafte steigerte!

In den Annalen des Franziskanerklosters in Schleiden heißt es: „In den Jahren 1782–84 waren in unserm Konvente die verehrungswürdigen und sehr frommen Jungfrauen aus Hostel, wahre Wohltäterinnen unseres Klosters, und wurden bei uns bewirtet".

Aehnlich bemerkt das Bruderschaftsbuch zu Mariawald zum Tode von Elisabeth „die wohledel geborene, zeitlebens sonderbare Beförderin dieser Bruderschaft".

Lauten diese Dankesbezeugungen etwas allgemein, ohne uns nähern Einblick in die zuteil gewordene Förderung und die Wohltaten zu gewähren, so sind wir durch die Generalvikariatsakten um so besser unterrichtet über die Stiftung einer Schulvikarie, verbunden mit einer Frühmesse durch die Geschwister Dahmen in Gemünd. Hier hatte sich nach der Restauration des Katholizismus in der Grafschaft Schleiden eine starke lutherische wie auch eine kalvinische Gemeinde angesiedelt; katholischerseits gehörte Gemund zur Pfarre Olef. 1693 hatte der Herr zu Dreiborn an der St. Nikolauskapelle in Gemünd eine Rektoratsstelle fundiert mit der Verpflichtung, Sonntags ein Amt mit Predigt zu halten. Die katholische Gemeinde erbaute dann ein geräumiges und schönes Schulhaus, und hatten auch die frühern Geistlichen sich des Schulunterrichtes angenommen. 1783 hatte aber der Rektor, wie es scheint von der Herrschaft unterstützt, „sich der Schul dechargiert“. Dies zum Verständnis vorausgeschickt, lassen wir das für die Entwicklung der katholischen Gemeinde in Gemünd bedeutsame Dokument folgen.

„Im Namen Gottes Es seye kundt, daß wir Endtsunterschriebene in Betracht. daß zu Gemund vielle catholiche Kinder wegen Abgang einer beständigen Schuhl zu protestantischen Lehreren sich verfüget haben, auch daselbsten biß anhero keine beständige frühe Meß gehalten worden, wodurch es geschehen könne, daß die Eingesessene zu Gemund sowohl als umliegenden Orten an Sonn- und Feyrtägen dem göttlichen Dienst nicht beywohnen, wenigst mit der größten Beschwernissen sich dazu anwenden müssen, so haben wir aus dießen Trieben mit wohlbedachtem Gemüth uns vorgenohmen, folgende Stiftung zu Gottes Ehren biß zu ewigen Zeiten zu machen. – wie wir dann hiemitten dreytausend dreyhundert Reichsthaler zu 80 albus in gutten flüßigen Obligationen an den Vorstandt der Gemunder, Herrn Pastoren zu Olef, Neißen, und Schultheißen der Herrschaft Dreyborn, Herrn Horn, einlieberen werden. Sie werden sodan mit unßerem künftigen proviso (Stelleninhaber) und seinem Nachfolger im Ambt sorgen. daß die von obigen Kapital erscheinende Interessen. sie mögen thuen 4 oder 5 Prozenten, ihnen proviso jährlich richtig zahlt (werden), er also darinnen seine nothurftige competence (Einkünfte) selbst suchen, fordern und erhalten möge, kein Kapital aber ohne Vorwissen eines zeitlichen Herrn Pastoren zu Oleff und des Gerichts zu Dreyborn einnehmen und weiteres auszuthun vermöge. Wogegen dan ersagter Schulherr und zugleich Frühemesses gehalten seyn solle, das gantze Jahr so lang als Kinder und Schuhler sich einstellen, dieselbe gegen gewohnliches Schuhlgeld zu unterrichten, auch an Sonn-, Feyr- und sonst üblichen Tägen Winterszeit um acht, sonsten aber um sieben Uhr die frühe Meß lesen, in derselben für uns Stiftern von der Gemeinde ein Gebett begehren: dabey wir denselben für sich beschwehren. viermal in jeder Woche für uns. unsern Eltern und Verwanten das Heilig Opfer zu applicieren. Wir wollen auch zugleich, daß besagter unser provisus ein zum Beichthören verordneter Priester seye, um der Gemeinden auf anständiges Ersuchen im Beichstuhl behülflich zu seyn und gleichwie wir die christliche Lehr sonderbar in Glaubenssachen zum hauptsächlichsten Gegenstand unser Gedanken haben, so soll der provisus sich sonderbahr auf die Glaubenslehr befleißen. – Und damit wir dem Armuth, wodurch etwa Ohnvermögende wegen Abgang nöthigen Kleydungsstücken genöthiget waren, nicht in die Schuhl zu kommen, (zu)vorkommen, soll unser provisus gehalten seyn, von dreyhundert Reichsthaler die Interesse, jedoch nicht mehr als auf 14 arme Kinder an der Zahl anzuwenden, ihnen daraus die nöthige Kleydungsstücken anschaffen und dieselbe also damit zur Schuhl anhalten ….“

Nach dem Tode der Stifterinnen sollen alternierend die Pfarrer von Olef, Glehn und Eicks einen tauglichen Herrn benennen und mit der Stiftung versehen: dabei zunächst Anverwandte der Geschenkgeberinnen, in Ermanglung solcher etwaige Angehörige der eignen oder benachbarter Pfarreien bedenken.

Wörtlich heißt es dann weiter:

..Undt wir Joan Peter Nießen, Pastor, und Lambert Horn, Schultheiß der Herrschaft Dreyborn, nehmen dieße von denen hochedlen lieben und andächtigen Jungfern Mechtilde und Maria Elisabeth Dahmen der Gemunder Gemeinde zum besten für frühe Meeß und Schuhl gemachte Stiftung in Nahmen der Gemeinde jetzt gehöret (genannt) mit dem verbindlichsten Dank an, wünschenn und bettend, dieselbe von seiner Behörden in titulum perpetuum (zu einer beständigen Amtsstelle) zu erheben. – urkundlich unserer eigenhändigen Unterschriften. So geschehen

Gemund, den 17. Februar 1783" (folgen die Unterschriften).

In einer nachträglichen Bestimmung von Köln aus im Juni 1783 fügten die Stifterinnen noch eigens an, daß in der Frühmesse das Evangelium zu Deutsch abgelesen werden solle; zum ersten Stelleninhaber wurde von denselben der ihnen vielfach nahegestandene Joh. Adolf Brewer aus Eicks, später Pfarrer daselbst. designiert. *)

Aehnlich große Verdienste haben die Schwestern sich um Mechernich erworben. Hierüber berichten die Akten der dortigen Schulvikarie – vgl. auch H. Roggendorf, Mechernich, S. 108 – folgendermaßen. 1663 hatte der damalige Pfarrer zum Teil aus eigenen Mitteln ein Haus für Schulzwecke erworben und eine Schulvikarie eingerichtet, die jedoch schlecht dotiert war. Zur Besserung der Schulverhältnisse bot sich 1788 in dem Ankauf des Kierenhofes eine günstige Gelegenheit. Da die Gemeinde aus eigenen Mitteln den Kaufpreis nicht beschaffen konnte, wandte man sich an die wegen ihrer Mildtätigkeit allgemein bekannten Jungfrauen Dahmen. Mit Rücksicht auf den Zweck ließen sich diese bereit finden, nicht nur den Betrag von 2800 Reichstalern vorzuschießen, sondern auch, da die Gemeinde zur Rückzahlung sich außer Stande sah, „wegen der fröhmess und täglich zu haltender schull“ 1792 einen Nachlaß von 800 rth. zu gewähren. Dafür sollte die Frühmesse Sonn- und Feiertags in der Meinung der Wohltäterinnen gehalten werden, auch erklärten sich die Pfarrangehörigen bereit, von der verbleibenden Schuld 25 Jahre 4 Prozent, woraus denn faktisch 3 Prozent wurden, an Zinsen zu zahlen. Aber wie es bei den freiwilligen Beiträgen zu gehen pflegt, kamen die Zinszahlungen bald ins Stocken. Die Verlegenheit der Gemeinde wurde noch größer, als die gutherzigen Jungfrauen bald starben und der Erbe, Assessor Brewer, die Alternative stellte, das Kapital gleich abzulegen oder statt 4 Proz. Zinsen 5 Proz. zu zahlen. Schließlich ließ sich aber auch dieser im Jahre 1815 als verschiedene Abzahlungen erfolgt waren, gewiß im Sinne der Verstorbenen, herbei, auf den Rest der Forderung in Höhe von 500 rth. zu verzichten unter der Bedingung, dass bei der Frühmesse drei Vater unser mit den Gläubigen für die Wohltäter gebetet werde. Der nur durch die Hilfe des Hauses Dahmen ermöglichte Ankauf des Kierenhofes erwies sich für die Entwicklung der Mechernicher Pfarrgemeinde in verschiedenster Hinsicht sehr segensvoll. „Nicht nur dass die Frühmesse gehalten wurde, man hat (aus den Renten des Hofgutes) auch die zerfallne Pastorath recht wiederhergestellt, eine neue ganz unentbehrliche Scheune nebst Stallung aufgeführt, und sogar noch eine ansehnliche Zulage zur Instandsetzung der baulos gewordenen Kirche hergeben können; ja was noch mehr ist, man hat in der neuesten Zeit eine sehr anständige und geräumige Vikarie und Schulhaus aufgeführt, das wegen des ganz außerordentlichen Zuwachses an Schuljugend dringend notwendig und unentbehrlich geworden war“; so die Schulvikarieakten n. 18.

Dem verdienstvollen Werke Roggendorfs entnehme ich auch S. 113 die Angabe, dass die wohltätigen Jungfern Dahmen im Jahre 1816 (?) testamentarisch der Kapelle in Roggendorf 250 Rthl. clevisch vermachten. Wenn ähnlich Oebekke in seiner Geschichte von Bleibuir, S. 42, über die Kapelle in Schützendorf berichtet, sie sei vor mehr als 100 Jahren von zwei Jungfrauen aus Hostel gebaut worden, kann ich diese Angabe nicht nachprüfen; jedenfalls steht urkundlich fest, dass bereits um die Mitte des 17. Jahrhunderts in Schützendorf eine Kapelle errichtet wurde.

Wir kommen zu Kallmuth. Hier hatte Joh. Hilger Dahmen – vergl. Eifiia ill. von Bärsch III, 1, 147 – die ehemals den Herren von Pützfeld gehörende Burg mit dem zugehörenden Rittergute erworben. Dies ist gewiß die Veranlassung gewesen, dass Kallmuth die gleiche Wohltat wie Gemünd und Mechernich erfuhr. Die im dortigen Pfarrarchiv ruhende Stiftungsurkunde von Schulvikarie und Frühmesse, die nicht nur örtliches Interesse besitzt, sei gleich auszugsweise hier abgedruckt.

„Im Namen der Allerheiligsten Dreyfaltigkeit! Amen. Im Jahre 1786 haben zeitlicher Pastor Halfen, sodann Vorstandt des Dorfs Kalmuth und die gantze Gemeinheit daselbst reiflich bey sich überlegt, wie daß zu Kalmuth an Sonn- und Feyerdagen eine heilige Frühmesse notwendig und die Schule noch notwendiger seye; sintemalen besagtes Dorf Kalmuth nebst andern zweyen Dörfern ungefehr eine Stunde von der Pfarrkirche, so auf einem hohen beschwerlichen Berge gelegen, entfernt ist, mithin nicht nur Alte, sondern auch Jüngere, besonders zur Winterzeit an gebotenen Dägen dem Hochheiligen Meeßopfer nicht beywohnen können, ja sogar in Rücksicht auf die letz verloffenen Jahre geschehen, dass wegen dem angehäuften Schnee auch die Stärkeren nicht ohne große Mühe und Gefahr zur Mutterkirch gekommen, vielweniger die Kleinern zu denen ihnen höchst nothwendigen xtliche Lehren und Schulen haben hingehen können. Einem solchen Unheile abzuhelfen, haben wir für nützlich, ja nothwendig befunden, eine Schule und Frühmeeße zu errichten, und haben vermöge großer Gutthäter Mittel erfunden, eins wie das andere zu bewerkstelligen.

Wir errichten also salva ratificatione Revmi Dni ordinarii (vorbehaltlich bischöflicher Genehmigung) eine Frühmeeße und Schule zu Kalmuth in der Pfaar Weyer, Kurkölnischen territorii Oberamtes Hart, unter folgenden Bedingungen auf:

1. Solle zeitlicher Schulmeister auch Frühmesser seyn;

2. Solle er die Schule Sommers und Winters, so wie es einem Schulmeister zustehet, halten. Die Vermögende sollen gewöhnliches Schullohn zahlen und das gewöhnliche Brandholz mitbringen; die Armen aber, so gar nicht zahlen können und sich dieserthalben beim zeitlichen H. Pastoren melden, sollen um Gotteswillen umsonst gelehrt werden. Auch soll zweimal in der Woche in der Schule xtliche Lehr gehalten werden.

3. Solle er die Frühemeeße zu ihm von zeitlichem H. Pastoren bestimmten Zeit an Sonn- und Feyerdagen halten und allemal eine halbe Stunde nach abgelesenem heiligem Evangelium und nach begehrtem Gebethe für die Gutthäter – nämlich siebenmal das Gebeth des Herrn und sovielmal den Englischen Gruß – xtliche Lehre oder kurze Ermahnung, idque alternative (abwechselnd) halten

4. Solle zeitlicher Frühmeeßer ad curam subsidiariam (zur Aushilfe in der Seelsorge) allezeit verbunden seyn und bleiben, und Tag und Nacht bereit stehen, H. Pastoren in hiesiger so weitläufiger Pfaar mit Beichtsitzen, Krankenversehen und Krankenbesuchen allezeit behülflich zu seyn …

5. Wogegen die Gemeinheit zu Kalmuth sich verbindet, auf ihre Kosten freie gebührliche Wohnung zeitlichem Herrn Frühmeeßer und Schulmeister zu verschaffen, auch dieselbe imstande zu halten, ausgenommen Reparierung der Fenster: auch, wenn es nothwendig seyn wird. Weißen und Plästern soll zeitlicher H. Frühmeeßer auf seine Kösten tun lassen …

6. Assginiert die Gemeinheit Kalmuth zeitlichen H. Frühmeeßer und Schulmeistern für sein jährliches Gehalt frey und ohne alle übrige Läste sechzig Reichsthaler, den rth. 80 alb kölnisch gerechnet, welche 60 rth folgender Gestalt hergenohmen werden …

Die jährliche Interesse von einem Kapital von 1200 rth = 48 rth., welches Kapital als sonderbare Gutthäterinnen, wofür zeitl. H. Pastor und die Gemeinheit Kalmuth ewig danken werden, die wohledle Jungfrauen Mechtildis und Elisabeth Dahmen von Hostelen zu dem besagten heiligen Ziel und Ende zur Ehre Gottes und seiner heiligen schmerzhaften Mutter und des Nächsten Seelenheil aus sonderbarer Freygebigkeit verehret und gespendet haben. – Den Rest von jährlich 12 rth. sollen Pastor und Gemeinde aufbringen –.

So geschehen zu Kalmuth am 22. September 1786 kraft unserer eigenhändigen Unterschrift der gantzen Gemeinheit Kalmuth und welche Schreibens unerfahren, haben ein solches durch ihr Handzeichen bekräftigt

(gez.) Halfen pastor in Weyer et Calmuth, Mecht. Dahmen, M. E. Dahmen, etc. etc.“

In einer angefügten gemeinsamen Erklärung wird noch gesagt, daß „Gifter der Frühmesse und Schule zu Kalmuth seyn sollen unsre große Gutthäterinnen, solange der Allerhöchste selben das Leben fristen wird“; nach deren Tode aber der Herr der Burg zu Kalmuth, dessen Kinder auch vor andern Bewerber den Vorrang haben sollen, Herr Pastor zu Weyer und die Gemeinde Kallmuth.

Eigentümer von Burg und Rittergut wurde nach dem Ableben von Mechtild Dahmen Assessor Brewer, der oder vielmehr dessen generalbevollmächtigte Gattin Marianne von Haupt das Anwesen an den Freiherrn von Syberg 1839 verkaufte. Hatte Brewer die Rente von 48 rth. jährlich regelmäßig bezahlt, so weigerte sich der Ankäufer dessen, da er die Burg lastenfrei an sich gebracht habe. Auch die Verkäuferin – der Assessor war inzwischen gestorben – wollte zwar die Zahlungen weiter leisten, eine rechtliche Verpflichtung jedoch nicht anerkennen; keinesfalls aber solle Gemeinde und Gottesdienst Schaden nehmen. Der Kirchenvorstand gab sich damit nicht zufrieden und trug bei der Regierung auf gerichtliche Entscheidung der Rechtslage an. Es scheint jedoch durch Vermittlung der Behörde, welche der Witwe gegenüber die achtungswerte Gesinnung ihres Mannes betonte, der Prozeß vermieden und der Gemeinde ihr Kapital ausgezahlt worden zu sein.

Die reichsten Zuwendungen der Geschwister Dahmen sind gemäß den bisherigen Feststellungen nach Münstereifel geflossen, wo der Bruder Johann Josef, wie erwähnt, Rektor am Jesuitenkolleg gewesen war. Die Stadt besaß in den beiden Häusern St. Salvator und Zum süßen Namen Jesu seit 1621 bezw. 1716 zwei geistliche Erziehungsanstalten, die eine überaus segensreiche Tätigkeit in der Ausbildung der weiblichen Jugend entfalteten. Sie wurden von Jungfrauen, die das öffentliche Gelübde der Ehelosigkeit abgelegt und sich zur Pflege des religiösen Lebens, ohne aber ihre persönliche Selbständigkeit aufzugeben, zusammengetan hatten, geleitet. In Anerkennung ihrer verdienstlichen Tätigkeit machten jeder Anstalt die Schwestern Ende 1780 eine Schenkung von je 1000 rth. In einer noch vorliegenden Widmung – Pfarrarchiv Münstereifel – heißt es:

„Nachdem wir reiflich erwogen, wie viel für künftige Zeiten daran gelegen sey, dass die Kinder in ihrer Jugend wohl unterrichtet werden zugleich aber auch betrachten, wie nothwendig seye, dass jene, welche zu solcher Unterweisung sich verwenden, ihre Bemühung einigermaßen vergolten werde, beloben wir fordersamst den Eifer und die Lieb jener geistlichen Jungfern, welche zu Münster-Eifel in dem sogenannten Haus zum süßen Namen zu diesem Unterricht sich gewidmet; diese hierin desto mehr zu bestärken, auch fernerhin zu ermuntern, schenken wir beyde Schwestern vorbesagtm Hauß ein Kapital von 1000 rth. species ….“

Von den Erträgnissen sollte eine Wochenmesse für die Geschenkgeberinnen und ihre Anverwandte gehalten, jeder der geistlichen Jungfern „ein Spielgeld“ von 4 rth. gezahlt, der Rest zum Besten des Hauses verwandt werden.

Diesen beiden Gaben folgte am 6. August 1788 die große Dahmensche Stiftung von 5000 rth. an das Haus Zum Süßen Namen zur Ausbildung dreier Mädchen. Zu Beginn der noch heute Kraft und Geltung habenden Urkunde – vergl. Elsner, Ursulinen v. St. Salvator, S. 50 – heißt es: „Im Namen der Allerheiligsten Dreifaltigkeit! Amen. Da wir gänzlich überzeuget sind, dass die Ehre Gottes und das Beste des Nächsten auf keine Art besser befördert werde, als wenn für eine christliche Erziehung der Jugend bestens gesorgt wird, so haben wir beide Schwestern M. u. E. Dahmen, um zu diesem Zwecke etwas beyzutragen, uns entschlossen, ein Kapital von 5000 Reichstaler zu 80 alb Kölnisch zu dieser Absicht zu verwenden.“ Sie schenken dann diese Summe den geistlichen Jungfrauen zum Namen Jesus genannt – „als welche von ihrem Eifer und ihrer Kenntnis im Erziehungswesen schon die schönsten Proben abgelegt haben“ – zum Ankauf des Bürvenicher Klosterhofes zu Scheuren bei Borr, der dann auch für 3500 rth. in den Besitz des Hauses überging, so dass dieses noch ein Stiftungskapital von 1500 rth. erübrigte. Die Vorsteherin M. Elisabeth Wallendahls und sämtliche Schwestern versprechen dagegen aufs feierlichste sowohl für sich als für ihre Nachfolgerinnen, alle von den Geschenkgeberinnen vorgeschriebenen Punkte zu ewigen Zeiten auf das ganaueste erfüllen zu wollen und setzen dafür ihr ganzes Vermögen „gereide und ungereide Mittel“ zum Unterpfand.

Die wesentlichen „Punkte“ sind folgende:

1. „sollen vorbelobte Jungfrauen immer und zu ewigen Zeiten verbunden seyn, in ihrem Schulhause zu Münstereifel drey Kinder weiblichen Geschlechts in den Grundsätzen der christkatholischen Religion, im Lesen, Schreiben, Rechnen, Stricken, Nähen und andern weiblichen Arbeiten zu unterrichten und ihnen nebst Wohnung und Schläfung eine bürgerliche Kost zu reichen.“

2. „Damit die geistlichen Jungfrauen sich mit desto größerm Eifer der Erziehung annehmen, soll das Haus jeder von ihnen jährlichs einen Reichsthaler, und ihrer Magd einen Thaler oder 40 Stüber geben; und damit auch der Fleiß und die Lernbegierd der dreyen Kinder mehr aufgemuntert werde, soll auch jedes von ihnen jährlichs zwei Reichsthaler beziehen.“

3. Die Pfarrer von Eicks und Glehn sollten abwechselnd die Stipendiaten benennen.

4. „Dabei ist jedoch unsre ernste Willensmeinung, dass unsern nächsten Anverwandten und zwar den wenigst bemittelten und (den) zum Lernen fähigsten Töchtern vor allem andern der Vorzug gegeben werde; wenn sich aber in der Familie nicht genug Subjekten vorfänden, oder die sich vorfänden, offenbar ganz unfähig wären, so soll die Wahl auf die tugendsamsten und fähigsten Mädchen aus den Pfarryen Eicks und Glehn fallen.“

5. u. 6. „Die zu ernennenden Kandidatinnen sollen … die Portion 2 Jahre hindurch zu genießen haben, wofür sie für uns und unsre Anverwandten täglich einen Rosenkranz bethen sollen. Mehr belobte Jungfrauen sollen zu ewigen Zeiten verbunden seyn, alle Wochen eine H. Meß, und zwar, wenn es füglich geschehen kann, Samstags in der Stiftskirche in der Kruft vor dem wundertätigen Muttergottesbilde zu hören für uns und unsre Anverwandten aus unserer Familie“ – auch die die Stiftung genießenden Kinder sollten dazu angehalten werden.

7. u. 9. Zu Aufsehern, „damit dieser unserer Meinung aufs beste nachgelebt und die Stiftung zu ewigen Zeiten aufs genaueste gehalten werde“, bitten die Schwestern höflichst die genannten Pfarrer, wie auch den Dechanten zu Münstereifel; ihnen soll jährlich Bericht über die Vermögenslage sowie das Verhalten der Mädchen erstattet werden. Für seine Mühewaltung erhält jeder der Herren alle Jahre eine halbe Pistole (= 3 ½ rth.) „Sollten vielleicht wider als unser Vermuthen die geistlichen Jungfrauen aufgehoben werden, oder aussterben, ohne dass ihnen andere im Schulhalten nachfolgten … sollen die drei Herrn Aufseher berechtigt sein, das Kapital oder die Unterpfänder anzugreifen;“ dieselben würden dann Sorge tragen, dass die festgesetzten Bestimmungen anderweitig erfüllt werden.

Am Schlusse betonen die Stifterinnen, „dass alles Obige aus eignem Antriebe mit aller Bedachtsamkeit und reiflicher Ueberlegung geschehen.“ In der Tat ist es dem klugen, vorausschauenden, Sinnen der Jungfrauen zu danken, daß ihr Stiftungswerk durch alle Fährnisse der Revolution, des Kulturkampfes und der Inflation bis auf den heutigen Tag erhalten wurde. insbesondere hat die Einrichtung der drei Inspektoren sich bewährt, als die beiden oben erwähnten Erziehungsanstalten 1828 zum St. Salvatorkloster vereinigt wurden und die Verwaltung des Gesamtvermögens eigentlich an ein Kuratorium, tatsächlich an die Stadt Münstereifel kam. Wiederholten Beschwerden der Aufseher in den Jahren 1847 und 1863 gelang es jedesmal durch Eingreifen der Regierung die Sicherstellung des Stiftungsvermögens als Sondergut und dessen ausschließliche Verwendung zu Stiftungszwecken zu erreichen. So blieb es auch im Kulturkampf, wo das Salvatorkloster, dessen Pensionat und Lehrerinnenbildungsanstalt sich unter Ursula Scheeben zu großer Blüte entwickelt hatten, in ein weltliches Seminar verwandelt wurde. Viele Lehrerinnen haben damals den Unterstützungen der Dahmenschen Stiftung ihre Ausbildung verdankt.

1921 kehrte dann die aus dem sogenannten Salvatorkloster – es war dies keine eigentlich klösterliche Gemeinschaft mit Ordensgelübden gewesen – inzwischen im Exil zu Roermond durch die Vereinigung mit den Düsseldorfern Ursulinen entsandene Ordensgemeinschaft der Ursulinen von St. Salvator nach Münstereifel zurück. Damit wurde diese Trägerin der Stiftung und übernahm die Erfüllung der Verpflichtungen in ihrem Lyzeum verbunden mit Haushaltungsschule. Es kam aber auch die Inflation, die soviele alte Stiftungen zur Bedeutungslosigkeit herabgemindert hat. Naturgemäß wurden auch die Kapitalien der Dahmenschen Stiftung von derselben mitgenommen; infolge des jährlichen Pachtertrages des gut bewirtschafteten Hofgutes in Höhe von 2700 Mark ist sie aber auch heute noch eine mehr wie je umworbene Wohltat für viele geblieben.

Von 1792 an schweigen die Nachrichten über E. und M. Dahmen aus der Heimat. 1796 sind Stammgüter und Haus zu Hostel, „da die Schwestern dermalen wegen Kriegsunruhen und -gefahren in Köln wohnhaft", im Besitz von Schultheiß Joh. Kreuser. Zu Köln hatte die Familie von jeher Handelsbeziehungen gehabt – der Vater Joh. Hilger ist dort gestorben –, hier finden wir im Einwohnerverzeichnis von 1797, in dem Hause No. 160 vor St. Matthias Mechtild Dahmen vermerkt. „Rue de St. Matthias No 160” steht auch M. Elisabeth im Totenbuch verzeichnet unter dem 15. Mai 1799. Sie starb in ihrem 79. Lebensjahr. Mechtild, die ältere Schwester, überlebte sie nur kurze Zeit; ihr Todestag war der 22. Dezember 1801, als sie im 85. Lebensjahr stand. In der Pfarrkirche St. Johann ist ihr Jahrgedächtnis mit Laudes und Vigilien zu 200 rth. gestiftet.

Ueber sonstige Stiftungen aus letzter Zeit, die Hinterlassenschaft, wie die Beziehungen zu dem Universalerben, Assessor Brewer, könnte das bisheran nicht aufgefundene Testament wohl die beste Auskunft geben. Verwandtschaftlicher Art scheinen die Beziehungen nicht gewesen zu sein; wohl möchten wir gerne auf Geistesverwandtschaft zwischen den Schwestern Dahmen und dem erkennen, der sein oben erwähntes Geschenk an die Gemeinde Mechernich mit den Worten begleitete, welche die ganze Gesinnung und die großen Verdienste von Mechtild und Elisabeth Dahmen sehr schön kennzeichnen: „In jeder Gemeinde soll eine gute Schuhl die Sorge aller Hausväter seyn; ist die Jugend gut gebildet, ist das Alter zum Trost aller verbürgt. Der gebildete Christ findet in den drückendsten Schicksalen wahren Trost in der Religion, und der Tugendhafte wird sich immer mit heilsamen Muth nähren, daß er nie sinke. Diese Zwecke empfehle ich vorzüglich. Deren Vollzug eine süße Belohnung ist“.

*) Leider ist diese Stiftung verloren gegangen. Im Pfarrarchiv zu Gemünd findet sich von der Hand des frühem Dechanten Neu lediglich eine Eintragung folgenden Inhalts: „Als Grundlage dieser Stiftung haben die Stifterinnen ¼ des ihnen gehörenden Zehnten zu Langendorf, den Gänse-Zehnten zu Voißel und einen Garten zu Lückerath, groß 2 Morgen, 9 Ruten bestimmt. Mit der französischen Revolution gingen diese Zehnten verloren, und alle Bemühungen sowohl der Gemeinde als des Kirchenvorstandes von den Erben der Stifterinnen eine andere Dotation oder den Stiftungsertrag herauszubekommen, waren erfolglos, so daß von dieser Stiftung nichts vorhanden.“



Unsere Heimat, Euskirchener Land im Wandel der Zeit Nr. 8, 1931, S. 89–95; Nr. 9, 1932, S. 9ff.
Auch als Sonderdruck Volksblatt-Verlag Euskirchen, o. J.


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